Rund um's Wählen

Wie beteilige ich mich?

„Die Politiker und Parteien machen doch eh, was sie wollen. Warum soll ich dann noch zur Wahl gehen?" – so oder ähnlich denken manche Menschen. Seit einigen Jahren sinkt die Wahlbeteiligung. Das ist bedenklich, weil immer weniger Wahlberechtigte darüber entscheiden, was der Staat tun soll.

Dabei ist das Wahlrecht ein ganz besonders wichtiges Recht, das jede und jeder nützen sollte. Noch vor 100 Jahren konnten die Menschen wenig mitbestimmen. Die BürgerInnen konnten nur wählen, wenn sie genug Steuern zahlten und die Stimmen der Reicheren zählten mehr als die der ärmeren Menschen. Bei den Wahlen im Jahr 1919 konnten erstmals auch Frauen mitbestimmen. Die Menschen mussten lange kämpfen, bis alle das gleiche Wahlrecht hatten.

Wählen ist mein gutes Recht!

Aktiv wahlberechtigt sein heißt, dass man bei einer Wahl seine Stimme abgeben kann.

Bei der Landtagswahl in Oberösterreich sind alle Frauen und Männer wahlberechtigt, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden. (Wenn du genau am Wahltag Geburtstag hast, dann darfst du auch schon zur Wahl gehen.) Man muss weiters österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sein und in Oberösterreich den Hauptwohnsitz haben.

Es gibt auch Gründe, durch die man von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen ist (z. B. Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe)

Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen: Zusätzlich können auch alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 16 Jahre, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, wählen.

Passiv wahlberechtigt sein heißt, dass man sich als Kandidatin oder Kandidat bei einer Wahl aufstellen lassen und in eine Funktion gewählt werden kann (z. B. Landtagsabgeordnete oder Landtagsabgeordneter, Gemeinderätin oder Gemeinderat, Bürgermeisterin oder Bürgermeister). Dafür muss man spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und die anderen Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllt haben.

Für Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Landtagswahl.

Alle Wählerinnen und Wähler sind in einer Liste (Wählerverzeichnis) eingetragen, damit die Wahlbehörden bei der Wahl wissen, wer wählen darf. Diese Verzeichnisse werden zeitgerecht vor der Wahl in den Gemeindeämtern (Magistrat) aufgelegt.

Dabei kann es passieren, dass jemand gar nicht oder in mehreren Gemeinden eingetragen ist. Dagegen kann man beim Gemeindeamt (Magistrat) Einspruch erheben. Dann muss die Wahlbehörde nachprüfen, was wirklich richtig ist.

Wichtiger Hinweis! Kontrolliere auch selbst im Wählerverzeichnis deiner Gemeinde, ob du richtig eingetragen bist. Nur so kannst du bei der Wahl mitmachen!

Du hast dich bereits informiert und weißt über alles Bescheid? Dann starte die Challenge gleich jetzt!

Wer wird wie gewählt?

Was bedeutet unser Wahlrecht heute? Grundsätzlich dürfen alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Jeder Stimmzettel muss geheim und persönlich ausgefüllt werden. Und jede und jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.

Vom Volk gewählt wird in Österreich bzw. Oberösterreich:

Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident:
Funktion: Staatsoberhaupt der Republik Österreich
Funktionsdauer: 6 Jahre (letzte Wahl: 2022)

Der Nationalrat
Funktion: Parlament der Republik Österreich
Funktionsdauer: 5 Jahre (letzte Wahl: 2019)

Der Landtag
Funktion: Parlament jedes Bundeslandes
Funktionsdauer: 6 Jahre (OÖ) (letzte Wahl: 2021)

Der Gemeinderat
Funktion: „Parlament“ der Gemeinden und Städte
Funktionsdauer: 6 Jahre (OÖ) (letzte Wahl: 2021)

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
Funktion: Oberhaupt der Gemeinde/Stadt
Funktionsdauer: 6 Jahre (OÖ) (letzte Wahl: 2021)

Das EU-Parlament
Funktion: Parlament der Europäischen Union
Funktionsdauer: 5 Jahre (letzte Wahl: 2019)

Damit man in Oberösterreich bei einer Landtagswahl kandidieren kann, muss eine Partei einen Wahlvorschlag möglichst in jedem Wahlkreis einbringen (bei Bürgermeister- oder Gemeinderatswahlen in der jeweiligen Gemeinde)

Ein Wahlvorschlag ist eine Liste von Personen, die Abgeordnete, Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister oder Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte werden möchten.

Dieser Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten je Wahlkreis unterschrieben werden.

Bei der Landtagswahl wird Oberösterreich in fünf Wahlkreise eingeteilt. Das hat zuerst einmal organisatorische Gründe. Zweitens wird die Anzahl aller Abgeordnetensitze (Mandate) auf diese Wahlkreise verteilt. Nach der Wahl wird anhand der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen errechnet, welche wahlwerbende Partei wie viele Mandate erhält.

Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen: Jede Gemeinde bildet einen eigenen Wahlkörper. Das heißt: Die von den Wahlparteien abgegebenen Wahlvorschläge und die Wahl gelten nur für das jeweilige Gemeindegebiet.

Jede Stimme zählt - auch deine!

Wählen ist eigentlich eine sehr einfache Sache. Rein in die Wahlzelle. Stimmzettel ausfüllen, rein ins Kuvert, Kuvert in die Wahlurne – fertig und raus.

In Oberösterreich waren im Jahr 2021 bei der letzten Landtagswahl 1.094.074 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Mach eine kleine Umfrage: Wer aus deiner Familie, aus deinem Freundes- und Bekanntenkreis wird zur nächsten Wahl gehen?

Wie gebe ich eine gültige Stimme ab?

Wie war das? Also noch mal der Reihe nach:

In jeder Gemeinde oder Stadt gibt es die Gemeindewahlbehörde, die die Wahl durchführt. Wenn das Gemeindegebiet groß ist, wird es noch in einzelne Wahlsprengel eingeteilt.

In jedem Wahlsprengel gibt es ein Wahllokal. Das ist entweder in einer Schule, in einem Gemeindeamt, in einem anderen öffentlichen Gebäude oder sogar in einem Wirtshaus untergebracht. Im Wahllokal sind Wahlzellen aufgestellt, in denen man den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann.

Nun zur Stimmabgabe am Wahltag - hier eine Checkliste mit den einzelnen Schritten:

  • Vom Gemeindeamt oder Magistrat erhältst du eine Verständigung, in welches Wahllokal du gehen kannst und wann es geöffnet hat.

  • Du gehst in das Wahllokal hinein.

  • Bei der Wahlleiterin oder beim Wahlleiter musst du deinen Namen und deine Adresse nennen und dich ausweisen. Also amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen (z.B. Pass, Mopedführerschein, Personalausweis)! Das ist wichtig, damit niemand mogelt und etwa zweimal zur Wahl geht.

  • Dann wird in einer Liste eingetragen, dass du an der Wahl teilgenommen hast.

  • Du bekommst dann einen Stimmzettel und ein Kuvert. Damit gehst du in die Wahlzelle und kreuzt die Wahlpartei an, die du wählen möchtest. In der Wahlzelle stehen auf einem Plakat nochmals alle wahlwerbenden Gruppen und die Kandidatinnen und Kandidaten.

  • Verwende zum Schreiben am besten die Stifte in der Wahlzelle.

  • Stecke in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in das Kuvert.

  • Wirf das Kuvert in die Wahlurne.

  • Und dann verlässt du das Wahllokal wieder.

Damit deine Stimme auch wirklich zählt, muss der Stimmzettel gültig ausgefüllt sein. Es muss eindeutig erkennbar sein, welche Wahlpartei du gewählt hast. Hier ein paar „Tipps“, wie man es richtig macht:

  • Nur den amtlichen Stimmzettel verwenden (auch bei der Briefwahl).

  • Deutlich ein Kreuz in den vorgesehenen Kreis unter der Bezeichnung der Partei, die man wählen will, machen

  • Nur eine Wahlpartei ankreuzen.

  • Den Stimmzettel in der Wahlzelle in das dafür vorgesehene Kuvert geben.

Wie gebe ich eine gültige Stimme ab?

Normalerweise wird bei einer Wahl eine Wahlpartei gewählt. Jede wahlwerbende Gruppe benennt in ihrem Wahlvorschlag Frauen und Männer, die sich zur Wahl stellen. Diese Liste ist nummeriert und die Personen, die weiter oben stehen, werden eher zu Abgeordneten als die weiter hinten gereihten.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass ganz bestimmte Personen eine „Vorzugsstimme" erhalten. Dadurch vergrößert sich ihre Chance, einen Sitz im Landtag zu bekommen.

Jede Wählerin und jeder Wähler kann bei der Wahl auf dem Stimmzettel Vorzugsstimmen vergeben.

Auf dem Stimmzettel stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl. Wenn man möchte, dass bestimmte Personen aus dieser Liste vor den anderen in den Landtag kommen sollen, kreuzt man einfach ihre Namen auf den Stimmzettel an. Bei der Landtagswahl kann man sowohl einer Bewerberin oder einem Bewerber auf dem Kreiswahlvorschlag als auch auf dem Landeswahlvorschlag eine Vorzugsstimme geben. Bei der Gemeinderatswahl kann man bis zu drei Namen eintragen. Es ist aber wichtig, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten von der Wahlpartei sind, die man angekreuzt hat.

Diese Vergabe der Vorzugsstimme ist eine zusätzliche Wahlmöglichkeit. Die Stimme ist jedenfalls auch gültig, wenn man nur die Wahlpartei ankreuzt.

Wählen mit Wahlkarte oder durch Briefwahl

Normalerweise musst du also in deinem Wahlsprengel wählen. Es kann aber sein, dass das nicht möglich ist, etwa weil du krank oder am Wahltag verreist bist. Damit du trotzdem wählen kannst, brauchst du eine Wahlkarte. Du musst dir dieses Dokument bis spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag (in der Regel Freitag vor dem Wahlsonntag), 12:00 Uhr, bei der Gemeinde (beim Magistrat) besorgen. Wenn du das lieber schriftlich machen möchtest, musst du es bis spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag (in der Regel Mittwoch vor dem Wahlsonntag) erledigen. Außer du kannst dir die Wahlkarte noch persönlich abholen (oder mit Hilfe einer bevollmächtigten Person, die das für dich erledigt) - dann kannst du sie auch schriftlich bis zum späteren Termin beantragen.

Die Wahlkarte

Was ist das?
Die Wahlkarte ist ein Nachweis, mit dem du den Wahlbehörden außerhalb deines eigenen Sprengels zeigst, dass du tatsächlich wahlberechtigt bist.

Wer braucht das?
Die Wahlkarte ist gedacht für Personen mit einer Körperbehinderung, deren Sprengelwahllokal nicht barrierefrei ist, die aber in einem barrierefreien Wahllokal wählen möchten. Die zweite Wählergruppe, für die eine Wahlkarte in Betracht kommt, sind Personen, die gar kein Wahllokal aufsuchen können, etwa weil sie bettlägerig sind. Oder du weißt, dass du am Wahltag nicht in deinem Wahllokal wählen kannst

Wie geht das?
Zu den bettlägerigen Wählerinnen und Wählern kommt die Wahlbehörde ins Haus und bringt die erforderlichen Stimmzettel und Wahlkuverts mit. Nach dem Wählen nimmt die Wahlbehörde die Stimmzettel in ihren Kuverts mit vermischt sie mit den anderen Wahlkuverts (Wahlgeheimnis!) und bezieht sie in die Stimmauszählung ein. Wenn du mit einer Wahlkarte selbständig ein Wahllokal aufsuchst, gibst du sie bei der Wahlbehörde ab und erhältst dafür deine Stimmzettel. Achtung: Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl ist Wählen mit Wahlkarte nur in einem Wahllokal der eigenen Gemeinde möglich!

Briefwahl

Wie geht das?
Du füllst unbeobachtet (auch die Briefwahl ist geheim!) die Stimmzettel für die Landtags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl aus und steckst die Stimmzettel in das jeweils farblich abgestimmte Wahlkuvert (die Stimmzettel und Kuverts nicht vertauschen!). Dann legst du die verschlossenen Wahlkuverts in den Brief, also in das bedruckte Kuvert mit der Adresse der Gemeinde. Du musst unbedingt die vorgesehenen Felder auf der Rückseite des Briefes ausfüllen; damit bestätigst du, dass du persönlich, unbeeinflusst und unbeobachtet deine Stimme abgegeben hast. Wirf den verschlossenen Brief in den nächsten Postkasten oder gib ihn bei der Gemeinde persönlich ab.

Lass dir damit nicht zu viel Zeit; es gibt eine Deadline, nach der die ankommenden Wahlbriefe nicht mehr berücksichtigt werden. Am sichersten ist es, wenn du die Wahlkarte so rechtzeitig aufgibst, dass sie schon vor dem Wahltag bei der Gemeinde angekommen ist.

Wenn du schon weißt, dass du am Wahltag nicht in deiner Gemeinde wählen kannst: Erkundige dich bitte sicherheitshalber bei deinem Gemeindeamt (Magistrat) über die Möglichkeit der Wahlkarte. Bitte nütz diese Möglichkeit, denn jede Stimme ist wichtig!

Kurze Animation zum Ablauf der Briefwahl

Jetzt wird's spannend – das Wahlergebenis ist da!

„Guten Abend meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zu unserer Sondersendung zur Landtagswahl. Hier die erste Hochrechnung zum Wahlergebnis...“, verkündet die Sprecherin im Fernsehen, nachdem die Wahllokale geschlossen haben. Gespannt verfolgen Eva und Hannes die bunten Farbbalken mit den Prozentwerten. Ist das jetzt schon das endgültige Ergebnis der Landtagswahl?

Nein, die Hochrechnung ist nur eine vorläufige Sache, die aber schon den Trend zeigt. Dafür werden bereits vorliegende Ergebnisse aus einigen Gemeinden hergenommen. Mit statistischen Verfahren bekommt man dann erste Berechnungen, die meistens mit dem Endergebnis schon relativ gut übereinstimmen.

Also der Reihe nach: Wenn das Wahllokal geschlossen hat, werden die Kuverts mit den Stimmzetteln geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt. Auf einen Stoß werden die gültigen Stimmzettel, auf einen anderen die ungültigen gelegt. Dann wird gezählt, wie viele gültige Stimmzettel für welche Wahlpartei abgegeben wurden. Auch die Vorzugsstimmen werden festgehalten.

Das wird nochmals nachkontrolliert und alles in eine Liste eingetragen. Das Ergebnis in den Wahlsprengeln wird dann an die Landeswahlbehörde in Linz weitergeleitet.

Dort laufen alle Ergebnisse der Gemeinden und Städte zusammen. Es steht nun fest, wie viele Stimmen in Oberösterreich abgegeben wurden, wie viele gültig und ungültig sind und welche Wahlparteien wie viele Stimmen bekommen haben.

Dann beginnt das große Rechnen. Mit einem bestimmten, klar nachvollziehbaren Rechenverfahren werden die Mandate auf die einzelnen Wahlparteien aufgeteilt.

Damit man mindestens ein Mandat, also einen Sitz im Landtag erhält, muss man zuerst einmal

  • mindestens 4 % aller gültigen Stimmen im Land oder

  • ein Grundmandat haben.

Ein Grundmandat wird so errechnet: Man nimmt alle gültigen Stimmen im Wahlkreis und teilt sie durch die Mandate, die in dem Wahlkreis vergeben werden können. Das ist die Sperrzahl. Wenn eine Wahlpartei in einem Wahlkreis so viele gültige Stimmen hat, wie die Sperrzahl ausmacht, erhält sie ein Grundmandat.

Wenn eine Partei weder 4 % der Stimmen noch ein Grundmandat erreicht, werden diese Stimmen nicht mehr berücksichtigt.

In jedem Wahllokal sitzen die Mitglieder der so genannten Sprengelwahlbehörde. Sie führt die Wahl in jedem Sprengel durch. Das sind:

  • die Wahlleiterin oder der Wahlleiter (eventuell mit Stellvertreterin oder Stellvertreter),

  • drei bis sechs Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer

Zusätzlich sind auch Wahlzeuginnen und Wahlzeugen anwesend. (Von jeder wahlwerbenden Partei können zwei Personen geschickt werden)
Alle diese Personen und Einrichtungen im Wahllokal sollen garantieren:

Du kannst wirklich unbeeinflusst nach deiner Überzeugung und geheim wählen und damit entscheiden, welche Wahlpartei (bzw. Kandidatinnen und Kandidaten) du wählst!

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