Alle 6 Jahre haben die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher die Möglichkeit, ihre Abgeordneten für den Landtag zu wählen.
Die Zeit zwischen den Wahlen heißt Legislaturperiode.
Die letzte Landtagswahl fand am 26. September 2021 statt. Der nächste Landtag wird im Herbst 2027 gewählt. Doch was ist der Landtag überhaupt?
Seit dem 15. Jahrhundert gab es im Land ob der Enns – so wurde Oberösterreich früher genannt - immer wieder Versammlungen wichtiger Personen. Das waren Menschen, die wegen ihres Vermögens den meisten Einfluss im Land hatten, z. B. Grafen und Fürsten, aber auch die Bischöfe und Äbte. Diese mächtigen Leute bezeichnete man als „Landstände". Die Zusammenkünfte dienten dazu, die Interessen dieser Landstände und der landesfürstlichen Städte gegenüber den Herrscherinnen und Herrschern in Wien zu vertreten. Sie wollten eigene Rechte für ihre Gebiete sichern. Weil diese Landstände immer wieder tagten, bildete sich im Laufe der Zeit der Name „Landtag“.
Von einem Parlament für alle Landesbürgerinnen und Landesbürger war man aber noch weit entfernt. Nur die Besitzenden und die Städte hatten damals das Sagen und bestimmten die Regeln für das Zusammenleben aller Menschen
Ein Meilenstein war das Jahr 1861. Der österreichische Kaiser Franz Joseph I. erließ ein Staatsgrundgesetz zur Bildung von Landtagen in den Kronländern durch Volkswahlen.
Diese Wahlen damals kann man aber nicht mit unseren heutigen vergleichen. Bestimmte Stände wurden bevorzugt und Frauen waren damals noch von der Mitbestimmung gänzlich ausgeschlossen.
Nach dem 1. Weltkrieg und dem Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie wurde Österreich zu einer demokratischen Republik.
Im Jahr 1907 wurde das freie, gleiche, allgemeine und direkte Wahlrecht für Männer eingeführt. Seit 1919 sind auch die Frauen wahlberechtigt.
Am 18. März 1919 gab es die ersten Landtagswahlen. Seit dieser Wahl sind Frauen und Männer wahlberechtigt.
Die junge Demokratie hatte es in den kommenden Jahren nicht leicht. Immer wieder brachten vor allem wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen sie ins Wanken. In Oberösterreich lebten noch sehr viele Menschen von der Arbeit in der Landwirtschaft. Armut und Hunger prägten das Leben vieler Landsleute. Durch die Weltwirtschaftskrise 1933 gab es auch in unserem Land ein Heer von Arbeitslosen. Zudem verschärften sich die Konflikte zwischen den damaligen politischen Lagern. Mit der Abschaffung des Parlaments 1933 wurde die Demokratie abgeschafft.
Dem folgte 1934 sogar ein Bürgerkrieg. Im sogenannten „Ständestaat" wurde Oberösterreich von einer Einheitspartei diktatorisch regiert. Die Landtagsmitglieder wurden vom Landeshauptmann bestimmt und hatten keine wirkliche Entscheidungsbefugnis.
Ein weiteres schwarzes Kapitel begann mit dem Einmarsch von 100.000 deutschen Soldaten am 13. März 1938. Dies bedeutete auch das Ende eines selbständigen Oberösterreich mit einem eigenen Landtag. In einer Diktatur will man schließlich keine selbst denkenden und entscheidenden Volksvertreterinnen und Volksvertreter.
Im Mai 1945 endete die Diktatur des Nationalsozialismus in Österreich. Die Menschen bauten mit aller Kraft ihre Heimat wieder auf. Auch das demokratische System musste wieder in Schwung gebracht werden. Am 25. November 1945 gab es wieder die ersten Landtagswahlen. Seither hat sich der Landtag zu einem selbstverständlichen Teil unserer politischen Kultur entwickelt. Er ist im Land und in den Regionen verwurzelt und somit in unmittelbarer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern.
In erster Linie beschließt der Landtag Gesetze.
Die Bundesländer haben in der Republik Österreich eine eigenständige Stellung. Wichtige Bereiche können von den Ländern selbst geregelt werden. Viele Gesetze werden aber im Parlament in Wien gemacht. Die EU beschließt außerdem Regelungen, die für alle Mitgliedstaaten bindend sind und daher auch in Oberösterreich beachtet werden müssen. Es gibt also eine Aufgabenverteilung zwischen EU, Bund, Ländern und Gemeinden.
Der Landtag in Oberösterreich kann z.B. ein Jugendschutz- oder ein Kinderbetreuungsgesetz beschließen. Auch das Baurecht und die Raumordnung, den Naturschutz, die Altenbetreuung, Regelungen für Menschen mit Behinderungen oder den Bereich der sozialen Unterstützung können wir selbst nach unseren Bedürfnissen gestalten.
Die 56 Abgeordneten legen auch das Landesbudget fest.
Das ist ein Plan für die Verwendung der Steuern und sonstigen Einnahmen des Landes im nächsten Jahr.
Die Steuern und Gebühren werden zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Die müssen wir alle zahlen, wenn wir z. B. etwas kaufen oder sie werden uns gleich vom Lohn abgezogen.
Das nennt man „Finanzausgleich“. Mit dem Geld müssen Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufgaben finanzieren. Wie auch bei dir zuhause müssen sich die Politikerinnen und Politiker überlegen, was man sich leisten kann und was nicht.
Der Landtag wählt die Landeshauptfrau oder den Landeshauptmann und die übrigen Mitglieder der Landesregierung.
Die einzelnen Abgeordneten können die Landesregierung über ihre Arbeit befragen und ihnen auch ihr Misstrauen aussprechen. Damit kontrollieren sie die Regierung.
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In der Regel treffen sich die Landtagsabgeordneten einmal im Monat (meistens donnerstags) im Landhaus zu einer öffentlichen Landtagssitzung. In den Wochen zwischen diesen öffentlichen Sitzungen tagen die Ausschüsse bzw. die Unterausschüsse des Landtags.
„Alles fließt“, sagte schon der antike Gelehrte Heraklit. Dinge verändern sich und neue Entwicklungen verändern unser Leben und die Einstellung der Menschen. So war noch vor hundert Jahren der Schutz von bestimmten Tierarten oder Pflanzen kein sehr wichtiges Thema. Das hat sich geändert. Wegen Verkehr und Umweltbelastungen würden Fuchs und Co. vielleicht nicht mehr durch unsere Wälder streifen. Deshalb müssen immer wieder neue Gesetze gemacht werden, damit Nationalparks oder Schutzzonen für Tiere und Pflanzen oder Fahrverbote für LKWs eingerichtet werden. Viele Gesetze werden im Laufe der Zeit auch geändert oder aufgehoben.
„Wenn die Politikerinnen und Politiker mit den Menschen sprechen, erfahren sie ihre Anliegen und Sorgen. Sie sprechen dann in ihrer Partei darüber und überlegen, wie sie die Probleme im Land lösen könnten. Nun muss also ein Vorschlag für ein Gesetz gemacht werden.
Auch in deiner Nähe gibt es immer wieder Veranstaltungen, bei denen Politikerinnen und Politiker zu Gast sind. Nütze die Gelegenheit, um mit ihnen über deine Anliegen zu sprechen!
Ein Gesetzesvorschlag kann von der Landesregierung, von drei Abgeordneten oder einem Landtagsausschuss eingebracht werden. Die Bürgerinnen und Bürger können auch selbst aktiv werden und ihre Ideen einbringen.
Bürgerinnen- und Bürgerinitiative: Auch Bürgerinnen und Bürger können einen Vorschlag für ein Gesetz an den Landtag richten. Er muss aber von mindestens 2% der Wahlberechtigten unterschrieben sein (derzeit 21.881 Personen).
Eine Bürgerinnen- und Bürgerbefragung muss gemacht werden, wenn drei Voraussetzungen zutreffen:
Ein Gesetzesantrag wird von wenigstens 4% der Wahlberechtigten unterschrieben (derzeit 43.763 Personen). Der Landtag kommt aber dieser Forderung der Bürgerinnen und Bürger nicht nach. Die oder der Einbringer des Gesetzesvorschlages wollen, dass alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber befragt werden. Wenn bei der Befragung die Mehrheit für den Antrag ist, muss sich der Landtag neuerlich damit befassen.
Im Landtag wird über diesen Vorschlag beraten. Dies geschieht in den Ausschüssen und Unterausschüssen. Diese Sitzungen sind nicht öffentlich. Es können aber Fachleute und sonstige Auskunftspersonen beigezogen werden.
Unterausschuss: Für ein spezielles Thema wird eine besondere Arbeitsgruppe, nämlich ein Unterausschuss, eingesetzt. Z. B. gab es für das Kinderbetreuungsgesetz den Unterausschuss „Kinderbetreuung“.
Gesetzesentwürfe können in Oberösterreich der Bevölkerung zur Begutachtung vorgelegt werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat dann die Möglichkeit, zum jeweiligen Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Alle Stellungnahmen werden gesammelt und von den Abgeordneten in ihre Beratungen einbezogen.
Das Gesetz wird anschließend von allen Abgeordneten in einer Sitzung des Landtags diskutiert und beschlossen (oder auch nicht). Darüber wird in den Medien berichtet. Du kannst dort auch selbst dabei sein und bei den Debatten zuhören. Aber auch im Internet kannst du dir jede Sitzung ansehen - das ist sehr spannend und aufschlussreich!
Der Landtag kann auch beschließen, dass die Bürgerinnen und Bürger über ein beabsichtigtes Gesetz abstimmen können. Bei einer „Bürgerinnen- und Bürgerabstimmung" entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen über den Gesetzesvorschlag.
Wenn das Gesetz im Landesgesetzblatt veröffentlicht wird, gilt es von nun an für alle Bürgerinnen und Bürger.
Es braucht also viele Schritte, bis ein Gesetz fertig ist. Sie sind notwendig, um alle Sorgen und Meinungen der beteiligten Interessensgruppen zu berücksichtigen.
In Oberösterreich setzt sich die Landesregierung aus der Landeshauptfrau oder dem Landeshauptmann, zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern und sechs Landesrätinnen oder Landesräten zusammen.
Die neun Mitglieder werden vom Landtag gewählt.
Derzeit gehören fünf Regierungsmitglieder der ÖVP an, zwei der FPÖ an. Jeweils ein Regierungsmitglied stellen die SPÖ und die Grünen.
Sie alle haben die Aufgabe, Lösungen in den verschiedenen Bereichen zu finden, die die Menschen und ihre Umwelt im Land betreffen. Aufgrund der Gesetze fällen sie dann die Entscheidungen im Rahmen der Landesverwaltung.
Die Landesregierung trifft sich für gewöhnlich einmal in der Woche zu einer Sitzung. Die Mitglieder beraten über aktuelle Angelegenheiten und fassen die notwendigen Beschlüsse, z. B. über Förderungen, Verordnungen oder Bescheide.
Verordnungen sind Regelungen, die ein Gesetz näher ausführen, z.B. Trassenverlauf von Landesstraßen, Tarife für den Besuch eines Kindergartens.
Die Landesregierung verwaltet überdies die Finanzen des Landes (Landesbudget) und erarbeitet Vorschläge für neue Gesetze, die im Landtag behandelt und beschlossen werden sollen.
Das Amt der Landesregierung mit seinen Direktionen und Dienststellen unterstützt die Landesregierung bei ihren Aufgaben (Erstellung und Versendung von Bescheiden und anderen Entscheidungen, Bearbeitung von Anträgen und Ansuchen der Bürgerinnen und Bürger, Beratung von Unterlagen, wie z. B. Plänen). Für die verschiedenen Direktionen sind eigene Direktorinnen und Direktoren verantwortlich. Vorstand des gesamten Amtes ist der Landeshauptmann. Bei dieser Aufgabe unterstützt ihn die Landesamtsdirektorin, bzw. der Landesamtsdirektor als höchste Beamtin/Beamter des Landes.
Neben der Landesregierung gibt es in Oberösterreich noch viele andere sogenannte Verwaltungsbehörden und Ämter. Wozu braucht man diese?
Einfach gesagt: Die Verwaltung braucht man, damit die Gesetze umgesetzt werden. Wenn jemand z.B. ein eigenes Wohnhaus bauen will, muss sie oder er also den Plan für das Haus und noch einige weitere Unterlagen auf das Gemeindeamt oder das Magistrat bringen. Dort werden die Unterlagen geprüft. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erteilt eine Genehmigung, wenn alles passt. Diese Prozedur ist deshalb wichtig, weil sonst jede und jeder im ganzen Land Häuser bauen würde, wo und wie es ihr oder ihm gerade passt.
In jedem Bezirk gibt es eine Bezirkshauptmannschaft.
In den Städten Linz, Wels und Steyr werden die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft von der Stadt selbst erledigt (durch das Magistrat).
Die genannten Städte sind Statutarstädte. In jeder Gemeinde gibt es die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und das Gemeindeamt oder das Magistrat.
Für die Landespolitik ist es sehr wichtig, dass sie durch eine gute Verwaltung unterstützt wird. Deshalb wird immer versucht, die Verwaltung noch wirksamer und auch bürgerfreundlicher zu gestalten.
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